Denise Lorenz

Empfang / Zentrale
Telefon: 02333/ 9682-0

Katja Rauleff

Empfang / Zentrale
Telefon: 02333/ 9682-0

die Voerder-Baugenossenschaft
Ennepetal-Voerde eG

An der Voerde 2
58256 Ennepetal
Telefon: 02333 / 96 82 0
E-Mail: info@die-voerder.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Sprechstunden:

Sprechstunden, an denen Sie alle Mitarbeiter sicher erreichen:

Montags: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung.


Bevor Sie fragen …

Vielleicht können wir Ihnen direkt schon eine Frage beantworten:

Die Wohnungsvergabe in der Genossenschaft richtet sich in erster Linie nach der Mitgliedschaftsdauer. Daher ist es empfehlenswert, so früh wie möglich Mitglied zu werden, um sich entsprechende Anwartschaften auf eine Wohnung zu sichern.

Nach welchen Kriterien wird eine Wohnung vergeben, wenn mehrere Mietinteressenten vorhanden sind?

Das primäre Kriterium für die Wohnungsvergabe ist die Mitgliedschaftsdauer in unserer Genossenschaft. Wenn jedoch alle Bewerber für eine Wohnung keine Mitglieder sind, berücksichtigen wir die Dauer ihrer Wohnungssuche bei uns und wie viele Wohnungen sie zuvor von uns angeboten bekommen, aber abgelehnt haben. Zudem spielen soziale Gründe und die eingereichten Unterlagen für die Wohnungsvergabe eine Rolle bei der Entscheidung.

Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Natürliche Personen
2. Personengesellschaften
3. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Um Mitglied zu werden, müssen Sie einen Pflichtanteil (Geschäftsanteil) zeichnen. Die Entscheidung über Ihre Aufnahme trifft der Vorstand der Genossenschaft.

Wir schließen mit unseren Mitgliedern Dauernutzungsverträge ab. Dadurch hat die Genossenschaft praktisch keine Möglichkeit, das Nutzungsverhältnis zu kündigen, es sei denn, es kommt zu schwerwiegenden Verstößen gegen den Nutzungsvertrag.

Um einen Nutzungsvertrag abzuschließen, ist eine verbindliche Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich. Der Pflichtanteil, den Sie an der Genossenschaft erwerben müssen, beträgt 600 €. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft wird dieser Betrag unter Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfristen zurückerstattet. Zusätzlich zum Pflichtanteil wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 € erhoben. Im Unterschied zu den meisten anderen Wohnungsanbietern entfällt bei uns die Mietkaution.

Ein passives Mitglied (Mitgliedschaft ohne Genossenschaftswohnung) hat die Möglichkeit, sein Geschäftsguthaben jederzeit, auch während des Geschäftsjahres, durch eine schriftliche Vereinbarung an eine andere Person zu übertragen. Dadurch kann das passive Mitglied aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, vorausgesetzt, der Erwerber ist bereits Mitglied oder wird Mitglied. Für die Übertragung ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.

Wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind können Sie sich in unserer Geschäftsstelle vorstellen und unverbindlich bewerben.

Bei konkretem Interesse erhalten Sie von uns ein Selbstauskunftsformular, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgegeben werden muss. Dazu gehören persönliche Angaben und die Einwilligung zur Schufa-Einsicht.

Des Weiteren müssen Sie die letzten beiden Gehaltsnachweise und Ihren Personalausweis vorlegen, um bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Wenn Sie Leistungen beziehen, stellen wir Ihnen eine Mietbescheinigung aus, mit der der Leistungsträger die Angemessenheit der Gesamtmiete bestätigt.

Falls Ihr Einkommen im Verhältnis zur Wohnung unangemessen ist, der Leistungsträger die Miete nicht vollständig übernimmt oder Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, verlangen wir einen selbstschuldnerischen Bürgen als Mietsicherheit. Der Bürge muss die oben genannten Dokumente ebenfalls einreichen.

Warum findet die Wohnungsbesichtigung beim Vormieter ohne Vertreter der Genossenschaft statt?

Der Hauptgrund dafür ist die oftmals schwierige Koordination von Terminen zwischen drei beteiligten Parteien. Häufig werden Besichtigungen zwischen dem Vormieter und den Interessenten außerhalb unserer Geschäftszeiten oder am Wochenende vereinbart. Bei Fragen, die der Vormieter nicht beantworten kann, stehen wir Ihnen während unserer Sprechzeiten persönlich und während unserer Geschäftszeiten auch telefonisch zur Verfügung.

Falls die Wohnung bereits an uns zurückgegeben wurde, übergeben wir Ihnen den Schlüssel während unserer Sprechzeiten gegen Vorlage eines Ausweises für eine eigenständige Besichtigung. Nach Absprache ist auch eine von uns begleitete Besichtigung möglich.

Meine Miete wird als Sozialleistung vom Staat gezahlt – ist das ein Problem?
Nein, die Tatsache, dass Sie im Leistungsbezug stehen, stellt für uns kein grundsätzliches Problem dar. Wenn Sie uns schriftlich nachweisen, dass die Gesamtmiete für die Wohnung (inklusive aller Nebenkosten) durch den Leistungsträger übernommen wird und die übrigen Unterlagen (Selbstauskunft, Vorvermieterbescheinigung und Schufa- Auskunft) ebenfalls durch uns mit einem positiven Ergebnis geprüft worden sind, werden wir Sie bei der Wohnungsvergabe berücksichtigen.

Normalerweise können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bilder von bewohnten Wohnungen veröffentlichen.

Ja, die Kündigung der Mitgliedschaft muss stets gesondert und schriftlich (eigenhändig unterschrieben) erfolgen, da sie unabhängig von einem möglichen Dauernutzungsvertrag für eine Wohnung besteht.

Da das Nutzungsrecht einer Genossenschaftswohnung an die Mitgliedschaft gekoppelt ist, können Sie bei einer Kündigung der Mitgliedschaft die Wohnung nicht dauerhaft weiter bewohnen.

Die Kündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Sie muss mindestens ein Jahr im Voraus schriftlich eingereicht werden.

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