Winterdienst durch externes Unternehmen

Früher war es so, dass meist nur die Erdgeschossmieter durch den Mietvertrag verpflichtet waren, die Räum- und Streupflicht wahrzunehmen. Seit Anfang der 80er Jahre waren alle Mieter eines Hauses im täglichen Wechsel an dieser Arbeit beteiligt. Die damit verbundenen Probleme bei Urlaub, Krankheit oder schlicht der Berufstätigkeit machte es vielen schwer dem Winterdienst gerecht zu werden.

Aus diesem Grund haben wir einen Beschluss gefasst, dass künftig der Winterdienst für alle Häuser durch ein externes Unternehmen übernommen wird. Die entstehenden Kosten sind in unseren Betriebskostenvorauszahlungen enthalten.

Übrigens:

wann geräumt und gestreut werden muss, regelt die Ortssatzung. Danach sind gefallener Schnee oder entstandene Glätte unverzüglich in der Zeit von 8.00 – 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis spätestens 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, melden Sie sich gerne telefonisch bei unserer Geschäftsstelle.