Zusätzliche Umzugstipps

Nachsendeantrag:
Mit dem Nachsendeauftrag erhalten Sie automatisch 6 Monate lang die an die alte Anschrift adressierten Sendungen nachgeschickt. Bei Bedarf können Sie diesen kostenlosen Service um 6 Monate verlängern.

Rente:
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie den Renten Service informieren. Wenn Sie in die neuen Bundesländer umziehen, benötigt auch der Rententräger Ihre neue Anschrift.

Finanzamt:
Beim innerörtlichen Umzug erfährt Ihr Finanzamt die neue Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, informieren Sie Ihr altes Finanzamt schriftlich (Steuernummer angeben).

Nachbarn:
Bitten Sie Ihre alten und neuen Nachbarn, zum Umzug die Flure und den Eingangsbereich freizuhalten. Reservieren Sie möglichst einen Stellplatz für den Umzugs-LKW.

Urlaub:
Fragen Sie den Betriebs- bzw. Personalrat oder Ihren Arbeitgeber nach Sonderurlaub und beantragen Sie diesen rechtzeitig.

Arbeitsamt:
Wenn Sie Leistungen beziehen, teilen Sie Ihrem Arbeitsamt schriftlich die neue Anschrift mit. Falls nach dem Umzug ein anderes Arbeitsamt für Sie zuständig ist, wird Ihre Akte automatisch weitergeleitet.

Kirche:
Die Kirchengemeinden werden automatisch über Umzüge informiert.

Kreditkarten:
Wenn Sie beim gleichen Kreditinstitut (Banken / Sparkasse) bleiben, „zieht“ Ihre Kreditkarte automatisch mit um. Teilen Sie anderen Kreditgebern rechtzeitig und aus Sicherheitsgründen möglichst schriftlich Ihre neue Anschrift mit.